01. Juni 2023

Presbyteriumswahl 2024 - Auch St. Wendel und Niederlinxweiler suchen Kandidierende


Am 18. Februar 2024 werden in der Evangelischen Kirche im Rheinland die Presbyterien, die Leitungsorgane der Kirchengemeinden, neu gewählt. Auch in St. Wendel und Niederlinxweiler suchen wir nun Kandidierende, die sich zur Wahl für dieses wichtige Gremien aufstellen lassen möchten.

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In St. Wendel werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.
In Niederlinxweiler werden mindestens 8 Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/r zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein (siehe unten PDF-Datei).

Vordrucke hierfür erhalten Sie unten als Download oder im Gemeindebüro St. Wendel, Beethovenstraße 1. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder beim Gemeindebüro der Ev. Gesamtkirchen St. Wendel, Bereich St. Wendel, Beethovenstraße 1, St. Wendel abgegeben werden.
Für die rechtlichen Bestimungen zum Wahlverfahren und zur Wählbarkeit beachten Sie bitte die kirchenrechtlichen Richtlinien im Presbyteriumswahlgesetz.

Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Wahlunterlagen erhalten.

Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

  • Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
  • zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
  • am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro St. Wendel, Beethovenstraße 1, St. Wendel bzw. im Gemeindebüro Niederlinxweiler, Dr. Martin-Luther-Straße 1, ausgelegt. Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Das Presbyterium hat beschlossen, dass die Wahl in einem sogenannten „Kombinierten Verfahren“ stattfinden soll. Das bedeutet für Sie als Wähler, dass Sie ihre Stimme entweder digital oder per Brief oder an der Urne abgeben können. Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 1. Dezember 2023 bis 19. Januar 2024 verschickt.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Gemeindebüro St. Wendel (Tel. 06851-2500) oder an die Ansprechpartner aus dem Presbyterium. Die Telefonnummern finden Sie auf den Infoseiten am Ende des Gemeindebriefes.





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